(B) Verhaltensordnung

Bedingungen betreffend Verhalten, Benutzung und Aufenthalt in den Swarovski Kristallwelten (kurz „Verhaltensordnung“):

Benutzung, Aufsicht, Alter, Größe:

  • Sämtliche Benutzungs- und Sicherheitshinweise und Piktogramme sind zu beachten und strikt einzuhalten. Anweisungen von Mitarbeitern der Swarovski Kristallwelten ist unverzüglich Folge zu leisten.
  • Kinder und Schutzbefohlene sind von ihren Eltern bzw. den volljährigen Begleitpersonen im gesamten Areal der Swarovski Kristallwelten durchgehend und ausschließlich selbst zu beaufsichtigen und anzuleiten. Mitarbeiter der Swarovski Kristallwelten übernehmen keine Aufsicht.
  • Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen und Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern bzw. die volljährigen Begleitpersonen haften für ihre Kinder und Schutzbefohlenen. Eine realistische Einschätzung durch die Eltern bzw. durch die volljährigen Begleitpersonen dessen, welche Aktivitäten und Anlagen für das jeweilige Kind bzw. Schutzbefohlene geeignet sind bzw. Alter und Entwicklungsreife entsprechen, wird vorausgesetzt.
  • Spielgeräte im Bereich des Spielturms und am Spielplatz sind ausschließlich für Personen ausgelegt, die das 4. Lebensjahr (mindestens 48 Monate) vollendet haben, und sind teilweise für eine Mindestkörpergröße von 110 cm ausgelegt. Die diesbezügliche Verantwortung obliegt den Eltern bzw. den volljährigen Begleitpersonen. Die Kleinkindschaukel sowie die Sandkiste des Spielplatzes dürfen auch von Kindern unter 4 Jahren (48 Monaten), jedoch nur unter ständiger Aufsicht der Eltern bzw. einer volljährigen Begleitperson benutzt werden.
  • Eltern bzw. volljährige Begleitpersonen müssen bei allen Wasserflächen stets Sichtkontakt zu ihren bzw. begleiteten Kindern und Schutzbefohlenen halten.
  • Auf dem gesamten Areal der Swarovski Kristallwelten gilt ein striktes Helmverbot. Helme, Schals, Ketten, (Hand-) Taschen, Rucksäcke etc. oder andere Gegenstände, die eine Verletzungsgefahr oder ein Hängenbleiben bei Verwendung der Spielbereiche/Spielgeräte oder Anlagen mit sich bringen könnten, sind strikt verboten.
  • Die Benutzung der Anlagen ist ausschließlich zum vorgesehenen Zweck, in der angegebenen Körperhaltung und unter Beachtung der angegebenen Benutzungs- und Sicherheitshinweise gestattet.
  • In den Swarovski Kristallwelten sind ausschließlich Kinderwägen, Rollatoren, Rollstühle und Geräte mit Lenkstab erlaubt. Alle sonstigen Rollgeräte oder Rollfahrzeuge, wie z.B. Rollerskates, Scooter, Skateboards, Fahr- oder Laufräder und sonstige Sportgeräte, sind in den gesamten Swarovski Kristallwelten nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für den Spielturm und für den Spielplatz.
  • Dunkelheit sowie die an manchen Stellen vorherrschende räumliche Beengtheit in den Wunderkammern können zu Orientierungslosigkeit und/oder Klaustrophobie führen. Achtung bei Epilepsie.


Park:

  • Rasenflächen, sofern eben und leicht begehbar, laden zum Betreten und Verweilen ein.
  • Vorhandene mobile Sitz- und Liegemöglichkeiten stehen zur freien Verfügung. Es wird ersucht, diese in den jeweiligen Bereichen der Kristallwolke und dem Spielplatz zu belassen. Campieren ist nicht gestattet.
  • Entsprechend den Witterungsverhältnissen (Regen, Eisregen, Schneefall etc.) kann es zu verstärkter Rutschgefahr oder zu eingeschränktem Winterdienst kommen. Das Verhalten ist den Witterungsbedingungen anzupassen; Beschilderungen und Absperrungen sind zu beachten und zu befolgen.
  • Blumenwiesen, naturbelassene Bereiche, Pflanzen, Bäume, Kunstwerke, Baulichkeiten wie Mauern, Geländer, Absperrungen, sonstige Einrichtungen, Bauten, steile Hänge und Hügel sowie sämtliche Bereiche, die entsprechende Hinweise aufweisen, dürfen nicht betreten oder beklettert werden. Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden.
  • Zäune, Sicherheitsgitter, Hindernisse und Absperrungen aller Art dürfen nicht überschritten oder entfernt werden.
  • Wasser eignet sich nur dort zum Trinken, wo es ausdrücklich als Trinkwasser ausgewiesen ist
  • Das Betreten aller Wasserflächen ist strikt untersagt. Im Winter gilt zusätzlich ein striktes Betretungsverbot aller Eisflächen.



Allgemeines Verhalten:

  • Um rücksichts- und respektvolles Verhalten gegenüber den anderen Besuchern und im Hinblick auf Anlagen, Gebäude, Flächen und Einrichtungen wird ersucht. Störung der öffentlichen Ordnung, die Anwendung körperlicher oder verbaler Gewalt, Trunkenheit, Verstöße gegen die guten Sitten, Missachtung der „Besuchsbedingungen“, Beschädigung(sversuche) und ähnliches Verhalten können zum umgehenden Verweis aus den Swarovski Kristallwelten, ohne Anspruch auf Kostenersatz oder Schadenersatz, führen.
  • Das Telefonieren in den Wunderkammern der Swarovski Kristallwelten (Ausstellungsbereich) ist nicht gestattet.
  • Ein Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist im gesamten Areal nicht gestattet. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in allen Gebäuden nicht erlaubt.
  • Rauchen ist nur an ausgewiesenen Plätzen zulässig. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten.
  • Feuerstellen und jedes Hantieren mit offener Flamme sind in den gesamten Kristallwelten strikt verboten.
  • Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behältnisse.
  • Der Besitz und das Tragen von Waffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen sowie von illegalen Gegenständen oder Substanzen sind in den Swarovski Kristallwelten nicht gestattet. Swarovski behält sich das Recht vor, Taschenkontrollen durchzuführen.
  • Sämtliche gewerblichen Aktivitäten, das Anbieten und der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, Werbemaßnahmen (einschließlich des Verteilens von Flugblättern, Flyern und Broschüren sowie des Tragens von Plakaten), die Veranstaltung von Glücks- oder Geschicklichkeitsspielen sowie das Betteln sind auf dem gesamten Areal der Swarovski Kristallwelten (einschließlich der zugehörigen Anlagen) ausdrücklich verboten.