Richtlinien für Film- und Fotoaufnahmen in den Swarovski Kristallwelten
Um Ihnen ein reibungsloses Arbeiten in den Swarovski Kristallwelten zu erlauben und gleichzeitig einen ungestörten Aufenthalt für unsere Besucher zu gewährleisten, bitten wir Sie, folgende Richtlinien zu beachten:
- Film- und Fotoaufnahmen für redaktionelle Zwecke sind nur mit Genehmigung der Pressestelle der Swarovski Kristallwelten erlaubt und werden vor Ort betreut.
- Aufwändige Film- und Fotoaufnahmen sind nur außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten der Swarovski Kristallwelten erlaubt. Ausnahmen sind nur in Abtstimmung mit der Pressestelle möglich.
- Bei Arbeiten während den Öffnungszeiten bitten wir um die Rücksichtnahme auf unsere Besucher, diese haben Vorrang. Kabelwege und Equipment dürfen keine Gefahr darstellen und sind gegebenenfalls entsprechend abzusichern. Absperrungen sind ebenfalls nicht erlaubt.
- Die Verwendung von Kameraschienen und -kränen für spezielle Filmaufnahmen dürfen nur nach Absprache mit der Pressestelle benutzt werden.
- Die Mitnahme und der Verzehr von Speisen und Getränken sind nicht erlaubt. Nach den Film- und Fotoaufnahmen müssen die Räumlichkeiten sauber und im vorgefundenen Zustand verlassen werden.
- Das Klettern und Sitzen auf Kunstinstallationen im Innen- und Außenbereich der Swarovski Kristallwelten ist nicht gestattet.
- Das Steigen hinter Absperrungen und Zäune sowie das unbefugte Betreten von ausgewiesenen Räumlichkeiten ist nicht gestattet.
- Die Verwendung von Flugkörpern (Drohnen etc.) ist am gesamten Gelände der Swarovski Kristallwelten nicht gestattet.
- Einfahren in den Garten und Besucherbereich ist nicht gestattet. In Absprache mit der Pressestelle gibt es eine Parkmöglichkeit über die Lieferanteneinfahrt am Hintereingang der Swarovski Kristallwelten.
- Allen Anordnungen der Mitarbeiter der Swarovski Kristallwelten ist unbedingt Folge zu leisten.
- Die Produktion darf dem Ansehen oder der Sicherheit der Swarovski Kristallwelten nicht schaden; insbesondere dürfen auch das Werksgelände oder diverse Gebäude des Unternehmens Swarovski nicht gezeigt werden; darüber hinaus sind Aufnahmen unzulässig, die geeignet sind, das öffentliche Sittlichkeitsempfinden zu berühren oder als rassistisch, rechtsradikal oder gewaltverherrlichend interpretiert werden könnten.
- Bei Nichtbeachtung der Benützungsbedingungen hat der Produzent/Fotograf eine Konventionalstrafe in Höhe von
EUR 4 000,- pro Verstoß an die D. Swarovski Tourism Services GmbH zu bezahlen. Die D. Swarovski Tourism Services GmbH hat zudem das Recht, einen diese Konventionalstrafe übersteigenden Schaden geltend zu machen. - Die Swarovski Kristallwelten müssen als Ort von Filmaufnahmen im Beitrag entsprechend erwähnt werden, jedenfalls hat eine Nennung im Abspann zu erfolgen, und zwar unter Verwendung von zumindest der Wortfolge: „Aufnahmeort: Swarovski Kristallwelten, Wattens/Tirol“.
- Wir bitten Sie um Zusendung eines Belegexemplars bzw. Mitschnitts zur Freigabe. Nach interner Abstimmung benachrichtigen wir Sie umgehend über die Weiterverwendung der gewünschten Aufnahmen.
Datenschutz
Die D. Swarovski Tourism Services GmbH erhebt und nutzt die von Ihnen eingegebenen Daten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, etc.) im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen zur Planung, Durchführung und Abwicklung Ihrer Akkreditierung bzw. Ihres Besuchs. Auf schriftliche oder in Textform mitgeteilten Anforderung unter press.kristallwelten@swarovski.com können Sie jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei der D. Swarovski Tourism Services GmbH gespeichert sind, können deren Berichtigung sowie Löschung verlangen und Datennutzungseinwilligungen für die Zukunft widerrufen.
D. Swarovski Tourism Services Gmbh
Kristallweltenstraße 1, 6112 Wattens
press.kristallwelten@swarovski.com