1. Besuch der Swarovski Kristallwelten
Mit dem Erwerb des Tickets, dem Betreten oder der (auch unentgeltlichen) Benutzung der Swarovski Kristallwelten (einschließlich sämtlicher Anlagen und der Parkplätze) stimmt der Besucher ausdrücklich der Geltung und Einhaltung dieser „Besuchsbedingungen“ in ihrer Gesamtheit, insbesondere der Geltung und Einhaltung der „Verhaltensordnung“, zu.
2. Parkplatz
Die Benutzung des Parkplatzes ist kostenlos und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Dauer der Parkplatzbenutzung ist auf die Dauer des Aufenthalts in den Swarovski Kristallwelten beschränkt. Auf dem gesamten Parkplatz und den Zufahrten gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Parkplatz ist nicht bewacht. Besucher haben sich zu vergewissern, dass Personen, Tiere oder Wertsachen nicht in den Fahrzeugen zurückgelassen werden. Für allfällige Schäden (Beschädigung des Fahrzeugs, Diebstahl etc.) ist jede Haftung von Swarovski ausgeschlossen. Swarovski behält sich vor, den Parkplatz per Videokameras einzusehen. Dies geschieht nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung. Das Campieren, Zelten, Nächtigen sowie das Zubereiten von Speisen sind untersagt.
3. Zutritt und Aufenthalt
Zutritt, Aufenthalt und Benutzung der Swarovski Kristallwelten samt allen Anlagen sind nur während der ausgewiesenen Öffnungszeiten, nur über die vorgesehenen Zugänge und unter Einhaltung der „Besuchsbedingungen“ sowie der Benutzungs- und Sicherheitshinweise zulässig. Kindern (das sind Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) sind der Zutritt zu den Swarovski Kristallwelten sowie der Aufenthalt in den und die Benutzung der Anlagen nur in Begleitung und unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten bzw. Eltern oder zumindest einer volljährigen Begleitperson gestattet. Bei Minderjährigen (das sind Personen, die das 14., nicht jedoch das 18. Lebensjahr vollendet haben) wird vorausgesetzt, dass ihr Zutritt zu den Swarovski Kristallwelten, ihr Aufenthalt in diesen und die Benutzung der Anlagen mit Zustimmung, unter Anleitung sowie unter der Verantwortung ihrer Eltern bzw. ihrer Erziehungsberechtigten erfolgen.
4. Ticket
Der Kauf eines Einzeltickets berechtigt jeweils am Ausstellungstag zum einmaligen Eintritt in den Ausstellungsbereich und zum mehrmaligen Zutritt in den Spielbereich und in den Garten. Ticket und Jahresticket sind nicht übertragbar. Jahrestickets sind ab dem Ausstellungsdatum für die Dauer von einem Jahr gültig.
Besucher sind verpflichtet, ihr Ticket während der gesamten Dauer ihres Aufenthalts mitzuführen und dieses auf Verlangen Swarovski-Mitarbeitern vorzuzeigen.
Bei Verlust des Tickets wird dieses nicht ersetzt.
5. Store-Besuch
Besucher, die nur den Store besuchen möchten, erhalten pro Person ein kostenloses Ticket für den Zugang zum Store.
6. Benutzung
Die Anlagen in den Swarovski Kristallwelten können von Besuchern unter Wahrung der Zweckbestimmung, unter Beachtung und Einhaltung der „Besuchsbedingungen“ und der jeweiligen Benutzungs- und Sicherheitshinweise sowie unter Einhaltung der erforderlichen Sorgfalts- und Aufsichtspflicht der Eltern bzw. der volljährigen Begleitperson betreffend deren bzw. den begleiteten Kindern benutzt werden. Mit der Benutzung der Anlagen bestätigt der Besucher, sich ausreichend über Benutzungs- und Sicherheitshinweise informiert zu haben.
Altersbeschränkungen und Größe: Der Spielbereich (Spielturm und Spielplatz) darf nur von Personen genutzt werden, die das Mindestalter von vollendeten 4 Jahren (48 Monaten) erreicht haben und – sofern bei einem Spielgerät ausgewiesen – die erforderliche Mindestkörpergröße aufweisen.
Verantwortung und Aufsicht: Eltern und volljährigen Begleitpersonen obliegt die stetige Beaufsichtigung/Anleitung ihrer bzw. der begleiteten Kinder und Schutzbefohlenen im Rahmen des Besuchs der Swarovski Kristallwelten. Eine realistische Einschätzung durch die Eltern bzw. die volljährige Begleitperson dessen, welche Aktivitäten und Anlagen für das jeweilige Kind bzw. für Schutzbefohlene geeignet sind und Alter sowie Entwicklungsstand entsprechen, werden samt Anleitung des Kindes bzw. Schutzbefohlener vorausgesetzt.
In den Spielbereichen ist entsprechende Sorgfalt geboten. Sämtliche Ein- und Ausgänge sind frei zu halten.
Die Benutzung der Anlagen, insbesondere der Spielbereiche und Spielgeräte, erfolgt ohne Ausnahme auf eigene Gefahr und ausschließlich unter Aufsicht und mit Zustimmung der Eltern bzw. der volljährigen Begleitperson. Eltern bzw. volljährige Begleitpersonen sind für die Sicherheit ihrer bzw. der begleiteten Kinder und Schutzbefohlenen verantwortlich. Eltern bzw. volljährige Begleitpersonen haften für die Verletzung ihrer Aufsichts-, Anleitungs- und Obhutspflichten in Bezug auf ihre bzw. die begleiteten Kinder. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften für das Verhalten Minderjähriger.
Mitarbeiter: Die Mitarbeiter der Swarovski Kristallwelten übernehmen keine Aufsicht.
Den Anweisungen der Swarovski Mitarbeiter ist in jedem Fall unverzüglich Folge zu leisten.
Mitarbeiter der Swarovski Kristallwelten sind berechtigt, Personen, die gegen die „Besuchsbedingungen“ verstoßen, sich in sonstiger Weise ungebührlich verhalten oder sich ohne reguläres und gültiges Ticket in den Swarovski Kristallwelten aufhalten, vom Besuch der Swarovski Kristallwelten auszuschließen und vom Gelände zu verweisen. Kosten werden nicht erstattet. Schadenersatzansprüche können von der betreffenden Person nicht geltend gemacht werden.
7. Haftung
Die Haftung von Swarovski für erlittene Schäden im Zusammenhang mit dem Besuch der Swarovski Kristallwelten, insbesondere der Benutzung der Anlagen, ist vollumfänglich ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist die Haftung für leicht fahrlässig verschuldete Sachschäden ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Allfällige Reklamationen sind jedenfalls vor Verlassen der Swarovski Kristallwelten an einem der Ticketschalter geltend zu machen; dies gilt auch für Fälle, in denen ein eventueller Schaden zu einem späteren Zeitpunkt zutage tritt. Später geltend gemachte Ansprüche können keinesfalls berücksichtigt werden.
8. Schließfächer
Im Eingangsbereich und im Erdgeschoß des Spielturms steht eine begrenzte Anzahl an Schließfächern kostenlos zur Verfügung. Die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Jede Obhutspflicht und Haftung von Swarovski für Verlust, Diebstahl, Beschädigung etc. des Inhalts von Schließfächern ist ausgeschlossen.
9. Hunde
Das Mitführen von Hunden ist nur bis zum Foyer/Großen Platz der Swarovski Kristallwelten und jeweils nur an der kurzen Leine und nur mit Beißkorb erlaubt. Hundeboxen stehen im Eingangsbereich in begrenzter Anzahl kostenlos zur Verfügung; die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die sichere Verwahrung der Hunde in den Hundeboxen liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Besuchers. Swarovski übernimmt keine Obhutspflicht oder Haftung. Das Mitführen von Assistenzhunden ist bei den Mitarbeitern am Ticketschalter anzumelden. Andere Tiere sind in den Swarovski Kristallwelten nicht erlaubt. Tierexkremente sind vom Hundehalter zu entsorgen.
10. Wartung
Teilbereiche der Swarovski Kristallwelten können insbesondere aufgrund von Wartungs- und Reinigungsarbeiten oder technisch bedingten Betriebsausfällen vorübergehend geschlossen sein. Swarovski behält sich vor, den Zutritt zu den Swarovski Kristallwelten aus Sicherheitsgründen oder Fällen höherer Gewalt einzuschränken oder einzustellen und die Swarovski Kristallwelten erforderlichenfalls vollständig räumen zu lassen. Dies begründet keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, auch nicht teilweise.
11. Film & Foto
Es wird darauf hingewiesen, dass in den Swarovski Kristallwelten von Swarovski oder Dritten Film- und Fotoaufnahmen getätigt werden, insbesondere auch im Rahmen von Veranstaltungen und Workshops. Besucher, die solche Aufnahmen und eventuell spätere Veröffentlichungen nicht wünschen, werden gebeten, die jeweiligen Bereiche zu meiden. Sofern sich der Besucher nicht ausdrücklich dagegen ausspricht, setzt Swarovski voraus, dass Besucher für sich und deren Kinder/Minderjährige/Schutzbefohlene unwiderruflich der Veröffentlichung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien sowie der unentgeltlichen Verwendung ihres Bildes und/oder ihrer Stimme zustimmen, insbesondere für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen in Bild und/oder Ton, die von Swarovski oder deren Beauftragten im Zusammenhang mit dem Besuch der Swarovski Kristallwelten und/oder der besuchten Veranstaltung erstellt werden.
Das Filmen und Fotografieren für private Zwecke sind gestattet, die Besucher sind jedoch selbst dafür verantwortlich, allenfalls notwendige Einwilligungen von abgebildeten Personen einzuholen. Gewerbliche Aufnahmen (Filmen und Fotografieren) sind nur nach vorheriger Zustimmung durch die Presseabteilung von Swarovski gestattet.
Videoaufzeichnung: In den Swarovski Kristallwelten werden gelegentlich Videoaufzeichnungen durchgeführt.
12. Audiogeräte:
Die Verwendung mitgeführter Radio-, Phono-, Tonbandgeräte bzw. anderer Audiogeräte oder Musikinstrumente ist in den gesamten Swarovski Kristallwelten nicht gestattet.
13. WLAN:
Die Swarovski Kristallwelten stellen ihren Besuchern unverbindlich einen kostenfreien WLAN-Zugang zur Verfügung. Für die Benutzung ist es erforderlich, die Nutzungsbedingungen im Rahmen der WLAN-Anmeldung zu akzeptieren. Jede Haftung von Swarovski ist ausgeschlossen.
14. Recht:
Ein Besuch der Swarovski Kristallwelten sowie die damit verbundenen rechtlichen Belange unterliegen samt den Besuchsbedingungen bzw. Bedingungen betreffend dem Verhalten und Aufenthalt in den Swarovski Kristallwelten ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Sind Bestimmungen in diesen „Besuchsbedingungen“ gesamt oder teilweise unwirksam, berührt dies nicht die anderen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung/Teilbestimmung tritt eine Bestimmung, die der unwirksamen oder teilunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.