1. Besuch
der Swarovski Kristallwelten
Mit dem Erwerb des Tickets,
dem Betreten oder der (auch unentgeltlichen) Benutzung der Swarovski
Kristallwelten (einschließlich sämtlicher Anlagen und der Parkplätze) stimmt
der Besucher ausdrücklich der Geltung und Einhaltung dieser „Besuchsbedingungen“
in ihrer Gesamtheit, insbesondere der Geltung und Einhaltung der „Verhaltensordnung“,
zu.
2. Parkplatz
Die Benutzung des Parkplatzes ist kostenlos und erfolgt auf eigene Gefahr. Die
Dauer der Parkplatzbenutzung ist auf die Dauer des Aufenthalts in den Swarovski
Kristallwelten beschränkt. Auf dem gesamten Parkplatz und den Zufahrten gilt
die Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Parkplatz ist nicht bewacht. Besucher
haben sich zu vergewissern, dass Personen, Tiere oder Wertsachen nicht in den
Fahrzeugen zurückgelassen werden. Für allfällige Schäden (Beschädigung des
Fahrzeugs, Diebstahl etc.) ist jede Haftung von Swarovski ausgeschlossen. Swarovski
behält sich vor, den Parkplatz per Videokameras einzusehen. Dies geschieht nach
eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung. Das Campieren, Zelten, Nächtigen sowie
das Zubereiten von Speisen sind untersagt.
3. Zutritt
und Aufenthalt
Zutritt, Aufenthalt und Benutzung der Swarovski
Kristallwelten samt allen Anlagen sind nur während der ausgewiesenen
Öffnungszeiten, nur über die vorgesehenen Zugänge und unter Einhaltung der „Besuchsbedingungen“
sowie der Benutzungs- und Sicherheitshinweise zulässig. Kindern (das sind
Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) sind der Zutritt zu
den Swarovski Kristallwelten sowie der Aufenthalt in den und die Benutzung der
Anlagen nur in Begleitung und unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten bzw. Eltern
oder zumindest einer volljährigen Begleitperson gestattet. Bei Minderjährigen (das
sind Personen, die das 14., nicht jedoch das 18. Lebensjahr vollendet haben) wird
vorausgesetzt, dass ihr Zutritt zu den Swarovski Kristallwelten, ihr Aufenthalt
in diesen und die Benutzung der Anlagen mit Zustimmung, unter Anleitung sowie
unter der Verantwortung ihrer Eltern bzw. ihrer Erziehungsberechtigten erfolgen.
4. Ticket
Der Kauf eines Einzeltickets berechtigt jeweils am Ausstellungstag zum einmaligen Eintritt in den Ausstellungsbereich und zum mehrmaligen Zutritt in den Spielbereich und in den Garten. Ticket und Jahresticket sind nicht übertragbar. Jahrestickets sind ab dem Ausstellungsdatum für die Dauer von einem Jahr gültig.
Besucher sind verpflichtet, ihr Ticket während der gesamten Dauer ihres Aufenthalts mitzuführen und dieses auf Verlangen Swarovski-Mitarbeitern vorzuzeigen.
Bei Verlust des Tickets wird dieses nicht ersetzt.
5. Store-Besuch
Besucher, die nur den Store besuchen möchten, erhalten pro Person ein
kostenloses Ticket für den Zugang zum Store.
6. Benutzung
Die Anlagen in den Swarovski
Kristallwelten können von Besuchern unter Wahrung der Zweckbestimmung, unter
Beachtung und Einhaltung der „Besuchsbedingungen“ und der jeweiligen Benutzungs-
und Sicherheitshinweise sowie unter Einhaltung der erforderlichen Sorgfalts-
und Aufsichtspflicht der Eltern bzw. der volljährigen Begleitperson betreffend
deren bzw. den begleiteten Kindern benutzt werden. Mit der Benutzung der
Anlagen bestätigt der Besucher, sich ausreichend über Benutzungs- und
Sicherheitshinweise informiert zu haben.
Altersbeschränkungen und Größe: Der Spielbereich (Spielturm und Spielplatz) darf nur von Personen genutzt
werden, die das Mindestalter von vollendeten 4 Jahren (48 Monaten) erreicht
haben und – sofern bei einem Spielgerät ausgewiesen – die erforderliche Mindestkörpergröße
aufweisen.
Verantwortung und Aufsicht: Eltern und volljährigen Begleitpersonen obliegt die stetige Beaufsichtigung/Anleitung ihrer bzw. der begleiteten Kinder und Schutzbefohlenen im Rahmen des Besuchs der Swarovski Kristallwelten. Eine realistische Einschätzung durch die Eltern bzw. die volljährige Begleitperson dessen, welche Aktivitäten und Anlagen für das jeweilige Kind bzw. für Schutzbefohlene geeignet sind und Alter sowie Entwicklungsstand entsprechen, werden samt Anleitung des Kindes bzw. Schutzbefohlener vorausgesetzt.
In den Spielbereichen ist entsprechende Sorgfalt geboten. Sämtliche Ein- und Ausgänge sind frei zu halten.
Die Benutzung der Anlagen, insbesondere der Spielbereiche und Spielgeräte, erfolgt ohne Ausnahme auf eigene Gefahr und ausschließlich unter Aufsicht und mit Zustimmung der Eltern bzw. der volljährigen Begleitperson. Eltern bzw. volljährige Begleitpersonen sind für die Sicherheit ihrer bzw. der begleiteten Kinder und Schutzbefohlenen verantwortlich. Eltern bzw. volljährige Begleitpersonen haften für die Verletzung ihrer Aufsichts-, Anleitungs- und Obhutspflichten in Bezug auf ihre bzw. die begleiteten Kinder. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften für das Verhalten Minderjähriger.
Mitarbeiter: Die Mitarbeiter der Swarovski Kristallwelten übernehmen keine Aufsicht.
Den Anweisungen der Swarovski Mitarbeiter ist in jedem Fall unverzüglich Folge zu leisten.
Mitarbeiter der Swarovski Kristallwelten sind berechtigt, Personen, die gegen die „Besuchsbedingungen“ verstoßen, sich in sonstiger Weise ungebührlich verhalten oder sich ohne reguläres und gültiges Ticket in den Swarovski Kristallwelten aufhalten, vom Besuch der Swarovski Kristallwelten auszuschließen und vom Gelände zu verweisen. Kosten werden nicht erstattet. Schadenersatzansprüche können von der betreffenden Person nicht geltend gemacht werden.
7. Haftung
Die Haftung von Swarovski für
erlittene Schäden im Zusammenhang mit dem Besuch der Swarovski Kristallwelten, insbesondere
der Benutzung der Anlagen, ist vollumfänglich ausgeschlossen, soweit keine
zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Gegenüber Verbrauchern im
Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist die Haftung für leicht
fahrlässig verschuldete Sachschäden ausgeschlossen; dies gilt nicht für
Personenschäden. Allfällige Reklamationen sind jedenfalls vor Verlassen der
Swarovski Kristallwelten an einem der Ticketschalter geltend zu machen; dies gilt
auch für Fälle, in denen ein eventueller Schaden zu einem späteren Zeitpunkt zutage
tritt. Später geltend gemachte Ansprüche können keinesfalls berücksichtigt
werden.
8. Schließfächer
Im
Eingangsbereich und im Erdgeschoß des Spielturms steht eine begrenzte Anzahl an
Schließfächern kostenlos zur Verfügung. Die Benutzung erfolgt auf eigenes
Risiko. Jede Obhutspflicht
und Haftung von Swarovski für Verlust, Diebstahl, Beschädigung etc. des Inhalts
von Schließfächern ist ausgeschlossen.
9. Hunde
Das Mitführen von Hunden ist nur bis zum Foyer/Großen Platz der Swarovski
Kristallwelten und jeweils nur an der kurzen Leine und nur mit Beißkorb
erlaubt. Hundeboxen stehen im Eingangsbereich in begrenzter Anzahl kostenlos
zur Verfügung; die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die sichere Verwahrung
der Hunde in den Hundeboxen liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich des
Besuchers. Swarovski übernimmt keine Obhutspflicht oder Haftung. Das Mitführen von
Assistenzhunden ist bei den Mitarbeitern am Ticketschalter anzumelden. Andere
Tiere sind in den Swarovski Kristallwelten nicht erlaubt. Tierexkremente sind
vom Hundehalter zu entsorgen.
10. Wartung
Teilbereiche der Swarovski Kristallwelten können insbesondere aufgrund von
Wartungs- und Reinigungsarbeiten oder technisch bedingten Betriebsausfällen
vorübergehend geschlossen sein. Swarovski behält sich vor, den Zutritt zu den
Swarovski Kristallwelten aus Sicherheitsgründen oder Fällen höherer Gewalt
einzuschränken oder einzustellen und die Swarovski Kristallwelten erforderlichenfalls
vollständig räumen zu lassen. Dies begründet keinen Anspruch auf Erstattung des
Ticketpreises, auch nicht teilweise.
11. Film & Foto
Es wird darauf hingewiesen, dass
in den Swarovski Kristallwelten von Swarovski oder Dritten Film- und
Fotoaufnahmen getätigt werden, insbesondere auch im Rahmen von Veranstaltungen und
Workshops. Besucher, die solche Aufnahmen und eventuell spätere
Veröffentlichungen nicht wünschen, werden gebeten, die jeweiligen Bereiche zu
meiden. Sofern sich der Besucher nicht ausdrücklich dagegen ausspricht, setzt
Swarovski voraus, dass Besucher für sich und deren Kinder/Minderjährige/Schutzbefohlene
unwiderruflich der Veröffentlichung in allen gegenwärtigen und zukünftigen
Medien sowie der unentgeltlichen Verwendung ihres Bildes und/oder ihrer Stimme zustimmen,
insbesondere für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder
Aufzeichnungen in Bild und/oder Ton, die von Swarovski oder deren Beauftragten im
Zusammenhang mit dem Besuch der Swarovski Kristallwelten und/oder der besuchten
Veranstaltung erstellt werden.
Das Filmen und Fotografieren für private Zwecke sind gestattet, die Besucher sind jedoch selbst dafür verantwortlich, allenfalls notwendige Einwilligungen von abgebildeten Personen einzuholen. Gewerbliche Aufnahmen (Filmen und Fotografieren) sind nur nach vorheriger Zustimmung durch die Presseabteilung von Swarovski gestattet.
Videoaufzeichnung: In den Swarovski Kristallwelten werden gelegentlich Videoaufzeichnungen durchgeführt.
12. Audiogeräte: Die Verwendung mitgeführter
Radio-, Phono-, Tonbandgeräte bzw. anderer Audiogeräte oder Musikinstrumente
ist in den gesamten Swarovski Kristallwelten nicht gestattet.
13. WLAN:
Die Swarovski Kristallwelten stellen ihren Besuchern unverbindlich einen
kostenfreien WLAN-Zugang zur Verfügung. Für die Benutzung ist es erforderlich,
die Nutzungsbedingungen im Rahmen der WLAN-Anmeldung zu akzeptieren. Jede
Haftung von Swarovski ist ausgeschlossen.
14. Recht: Ein Besuch der Swarovski
Kristallwelten sowie die damit verbundenen rechtlichen Belange unterliegen samt
den Besuchsbedingungen bzw. Bedingungen betreffend dem Verhalten und Aufenthalt
in den Swarovski Kristallwelten ausschließlich österreichischem Recht unter
Ausschluss der Verweisungsnormen. Sind Bestimmungen in diesen „Besuchsbedingungen“
gesamt oder teilweise unwirksam, berührt dies nicht die anderen Bestimmungen.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung/Teilbestimmung tritt eine Bestimmung,
die der unwirksamen oder teilunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und
wirksam ist.